KFW Anträge

 

Programm Energieeffizient Sanieren:

 

Effizienzhaus-Förderstufen  KfW EH 115, KfW EH 100, KfW EH 8, KFW Effizienzhaus 55 und  40 (eher bei Neuplanungen)

 

Bei Antragstellung ist eine Bestätigung eines in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberaters oder einer nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigten Person (nachfolgend Sachverständiger genannt) einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung einer der Effizienzhaus- Stufen gemäß KFW Förderprogramm Energieeffizient Sanieren  (z.B.  die Unterschreitung um 15%  beim Effizienzhaus 85) erreichbar ist. Nach Durchführung der Maßnahmen ist eine Bestätigung des Sachverständigen über die plangemäße Durchführung der Maßnahmen einzureichen. Erläuterungen und Anforderungen zum Neubau-Niveau nach EnEV oder besser sowie Technische Mindestanforderungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV und Maßnahmenpakete bzw. Einzelmaßnahmen sind der Anlage des entsprechenden KFW Merkblattes zu entnehmen.

 

Wertermittlungen von Immobilien

 

Kauf/Verkauf von Immobilien

 

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Haus zu erwerben oder zu verkaufen, bieten wir ihnen neben der sparate Leistung Wertermittlung ein Paket aus Begehung, Wertermittlung, Einschätzung von Bausubstanz ,erkennbaren Mängeln und  Bauschäden, Modernisierungsbedarf , Sanierungsfahrplan, Förderauskunft und Wirtschaftlichkeitsberechnung an.

Selbstverständlich können Sie alle Leistungen auch einzeln beauftragen.