Erste Schritte zur Inanspruchnahme von Fördergeldern
- allgemeine Förderauskunft zu Programmen des Bundes, regionaler Anbieter oder Förderungen der Beratung an sich
- Rechnerische Nachweise: sind neuerdings nur noch DIN 18599 zulässig, Energiebedarfsberechnungen, U-Wert Bauteil-Nachweise usw.
- Bescheinigungen des Sachverständigen zu Anträgen auf Fördermittel u.Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) über Bafa (Einzelmaßnahmen, Anlagentechnik) oder KFW (nur noch ab erreichtem Effizienzhaus85 Kreditvarianten ü. Hausbank möglich)
- Individueller Sanierungsfahrplan
- BEG-Baubegleitung bei geförderter Sanierungen wird mit bis zu 50% bis Förderhöchstbetrag je Vorhaben gefördert ! Voraussetzung: die Maßnahmen wurden zuvor bewilligt.
- evtl. erforderl. Baugenehmigungen
- alle Architektenleistungen gemäß HOAI
wir organisieren
- Blower Door-Tests (Luftdichtheit) durch externen Anbieter auf Anfrage
- Thermografiemessungen durch externen Anbieter
- Schimmelbeurteilung und Konzepte zur Beseitigung durch erfahrene Experten