Erste Schritte zur Inanspruchnahme von Fördergeldern

  • allgemeine Förderauskunft zu Programmen des Bundes, regionaler Anbieter oder Förderungen der Beratung an sich
  • Rechnerische Nachweise: sind neuerdings nur noch DIN 18599 zulässig, Energiebedarfsberechnungen, U-Wert Bauteil-Nachweise usw.
  • Bescheinigungen des Sachverständigen zu Anträgen auf Fördermittel u.Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) über Bafa (Einzelmaßnahmen, Anlagentechnik) oder KFW  (nur noch ab erreichtem Effizienzhaus85  Kreditvarianten ü. Hausbank möglich)
  • Individueller Sanierungsfahrplan
  • BEG-Baubegleitung bei geförderter Sanierungen wird mit bis zu 50% bis Förderhöchstbetrag je Vorhaben gefördert ! Voraussetzung: die Maßnahmen wurden zuvor bewilligt.
  • evtl. erforderl. Baugenehmigungen
  • alle Architektenleistungen gemäß HOAI 

      wir organisieren

  • Blower Door-Tests (Luftdichtheit) durch externen Anbieter auf Anfrage
  • Thermografiemessungen durch externen Anbieter
  • Schimmelbeurteilung und Konzepte zur Beseitigung durch erfahrene Experten